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Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Patienten und unsere Antworten. Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach persönlich an!

Zahn- und Kieferfehlstellungen

Grundsätzlich gilt, dass die Therapie bei Kindern und Jugendlichen in der Regel schneller als bei Erwachsenen verläuft, da das Gebiss noch nicht ausgewachsen ist. Eine Einschätzung über die Behandlungsdauer können wir aber immer nur individuell treffen, da sie von der vorliegenden Fehlstellung abhängig ist. Die voraussichtliche Dauer können wir Ihnen meist nach der Erstuntersuchung nennen.

Wie schnell die Fehlstellung korrigiert werden kann, hängt darüber hinaus von der Mitarbeit (der „Compliance“) des Patienten ab. Beispielsweise ist es bei Kindern unbedingt notwendig, dass sie die herausnehmbare Zahnspange ausreichend lange tragen. Darüber hinaus spielt die Mundhygiene eine große Rolle für das spätere Behandlungsergebnis.

Dies hängt von der Diagnose ab. Beispielsweise ist bei einem gravierenden Platzmangel manchmal eine Zahnentfernung notwendig, um die Zähne in den Kieferbogen einordnen zu können. Durch moderne Verfahren können wir heute allerdings auch bei schwierigen Platzverhältnissen vielfach auf eine Zahnentfernung verzichten.

Falls Zähne dennoch entfernt werden müssen, betrifft dies in der Regel die vorderen Backenzähne im Ober- und Unterkiefer, die so genannten Prämolaren. Durch entsprechende festsitzende Apparaturen werden die Zähne während der anschließenden Behandlung geradegerückt und die Lücken geschlossen.

Der günstigste Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Therapie ist das Kindes- und Jugendalter ab dem späten Zahnwechsel.

Zahnfehlstellungen können meist noch problemlos im Erwachsenenalter korrigiert werden. Dazu werden ähnliche Zahnspangen wie im Kindesalter verwendet, wobei allerdings in erster Linie unauffällige Therapiegeräte (Lingualtechnik, Aligner) zum Einsatz kommen.

Kieferfehlstellungen können bei Erwachsenen nicht mehr alleine kieferorthopädisch korrigiert werden, da der Kieferknochen bereits ausgewachsen ist. Für diese Art der Korrektur ist ein zusätzlicher kieferchirurgischer Eingriff notwendig.


Zahnspangen

Während einer kieferorthopädischen Behandlung sollte auf eine sehr sorgfältige Mundhygiene geachtet werden. Bei festsitzenden Apparaturen beispielsweise sind die Außenflächen der Zähne durch die aufgeklebten Brackets nur schwer zu erreichen und müssen besonders gründlich gereinigt werden. Es ist empfehlenswert, Zahnseide oder Interdentalbürsten zur gezielteren Reinigung zu benutzen. Führen Sie außerdem den Zähnen mehr Fluorid zu, zum Beispiel durch zusätzliche Fluoridgels.

Wir erklären Ihnen, worauf Sie genau achten müssen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns natürlich jederzeit darauf ansprechen. In unserer Praxis bieten wir darüber hinaus in Absprache mit dem Zahnarzt ergänzende Prophylaxemaßnahmen an, um die Zähne bestmöglich zu schützen.

Normalerweise führt das Tragen einer festsitzenden Zahnspange nicht zu Schmerzen. Lediglich in den Tagen direkt nach der Anpassung kann es zu leichten Beschwerden kommen, da die Zähne anfangen, sich zu „bewegen“. Zudem muss sich die Mundschleimhaut nach dem Einsetzen der Brackets an die neue Situation gewöhnen. Dies dauert ca. zwei bis drei Tage.

Im weiteren Verlauf der Behandlung wird die Apparatur häufig nachgestellt, was kurzzeitig einen Druck auf die Zähne ausübt und zu einem unangenehmen Gefühl führen kann. Dieses verschwindet in der Regel nach wenigen Tagen wieder und sollte Sie nicht beunruhigen.

Bitte kommen Sie zu uns, wenn die Schmerzen wider Erwarten anhalten sollten oder stärker werden.

Grundsätzlich muss die Ernährung nicht umgestellt werden. Allerdings sollten harte Speisen wie Nüsse, Äpfel, Karotten oder Brote mit sehr harter Rinde vorsichtig verzehrt werden, damit sich keine Brackets ablösen oder der Behandlungsdraht der Apparatur nicht verbogen wird. Auf Karamellbonbons und anderen klebrige Lebensmittel sollten Sie besser verzichten. Sie können sich an der Zahnspange festsetzen und sind schwer wieder zu entfernen.

Das ist selten, denn grundsätzlich achten wir darauf, dass alle verwendeten Materialien gut verträglich sind. Bitte teilen Sie uns aber vor der Behandlung mit, ob Sie bzw. Ihr Kind an einer bestimmten Allergie leiden. Wir wählen die Materialien entsprechend aus.

Das ist bei fachgerecht angebrachten Brackets nicht der Fall. Bei den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in der Praxis überprüfen wir den Sitz der festen Zahnspange. Falls sich ein Bracket gelockert hat, tauschen wir es aus.

Allerdings kann es um die Brackets herum zu Entkalkungen und Karies kommen. Diese Stellen lassen sich nur mit einer gründlichen Zahnpflege ausreichend reinigen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Zähneputzen achten sollten und bieten in Absprache mit Ihrem Zahnarzt ergänzende Prophylaxemaßnahmen in unserer Praxis an.

Die Zielsetzungen der Therapien bei herausnehmbaren und festen Klammern sind unterschiedlich und die Behandlung auf jeden Patienten individuell ausgerichtet. Beide Zahnspangenarten können sich gegenseitig nicht ersetzen, aber durchaus ergänzen.

Herausnehmbare Zahnspangen finden in der Regel in einem frühen Alter Anwendung. Sie werden bei geringen Zahnfehlstellungen genutzt oder bei notwendigen Kieferverschiebungen.

Festsitzende Zahnspangen wirken ständig auf Kiefer und Zähne ein. Die Brackets übertragen die notwendigen Kräfte gezielt auf die Zähne und schieben sie nach und nach in die gewünschte Position. Dabei können auch die Zahnwurzeln gezielt in die richtige Lage gebracht werden, z. B. in den Kiefer hineinbewegt werden.


Erhaltung (Retention)

Es gibt unterschiedliche Arten von Retentionsgeräten: Herausnehmbare Haltezahnspangen oder Lingualretainer (dünne zahnmedizinische Drähte, die auf der Rückseite der Frontzähne befestigt werden). Beide erhalten die korrigierte Zahnstellung nach der kieferorthopädischen Behandlung.

Ohne diese Geräte verschieben sich die Zähne häufig wieder – insbesondere, wenn eine umfangreiche Therapie notwendig war. Es kann einige Jahre dauern, bis sich die korrigierte Zahnstellung stabilisiert hat. Bei Erwachsenen ist es sinnvoll, einen Lingualretainer dauerhaft einzufügen.


Durchsichtige Zahnschienen (Aligner)

Aligner, durchsichtige Zahnschienen aus einem robusten Kunststoff, sind nicht für jeden Patienten und jede Zahnfehlstellung geeignet. Denn in der Regel können nur leichtere bis mittlere Zahnfehlstellungen mit ihnen behandelt werden.

Ob Aligner für Sie eine mögliche Methode darstellen, klären wir im Vorfeld einer kieferorthopädischen Therapie. In manchen Fällen ist es sinnvoll oder sogar notwendig, Aligner in Kombination mit herkömmlichen kieferorthopädischen Apparaturen zu verwenden. Dies entscheiden wir grundsätzlich anhand Ihrer individuellen Voraussetzungen.

Wenn Sie die durchsichtigen Zahnschienen tragen, können Sie problemlos Mineralwasser trinken. Auf Getränke, die Zucker oder Säuren enthalten, sollten Sie jedoch verzichten. Falls Sie also z. B. Milch, Fruchtsäfte oder ein Glas Rotwein trinken möchten, sollten Sie die Zahnschienen herausnehmen und erst nach dem Zähneputzen wieder einsetzen.

Bitte nehmen Sie die Zahnschienen zum Essen heraus. Bevor Sie sie wieder einsetzen, müssen Sie die Zähne reinigen. Denn sonst könnten sich Essensreste in den Zahnschienen festsetzen.

Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Ausprägung der Fehlstellung. Dazu beraten wir Sie individuell. Im Schnitt ist die Korrektur nach etwa neun bis 15 Monaten abgeschlossen.


Kosten

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Kosten einer „ausreichenden, wirtschaftlichen und zweckmäßigen“ kieferorthopädischen Behandlung. Dafür muss die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnen und eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung des Schweregrads KIG 3, 4 und 5 (kieferorthopädisches Indikationssystem − KIG) vorliegen.

Zunächst müssen 20 Prozent (ab dem zweiten Kind zehn Prozent) der Kosten selbst getragen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Therapie wird dieser Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.

Erwachsene müssen ihre Kosten generell selbst tragen – einzige Ausnahme ist die medizinische Notwendigkeit einer Umstellungsosteotomie (chirurgische Korrektur der Kieferstellung).

Die Erstattung der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Tarif bzw. den geltenden Beihilfebestimmungen (zur Beihilfestelle der Bezirksregierung Münster »). Bitte lassen Sie sich beraten, welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt.